Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Hausordnung

In unserem Studio gilt die ausgehängte und beigefügte Hausordnung. Sie regelt insbesondere das Training, den Aufenthalt in unseren Räumlichkeiten sowie die Öffnungszeiten.

Für die Dauer der Mitgliedschaft oder Leistungsnutzung ist das Mitglied an die jeweils gültige Hausordnung gebunden. Das Studio behält sich vor, die Hausordnung mit Wirkung für die Zukunft anzupassen. Die jeweils aktuelle Fassung ist im Studio ausgehängt, beim Servicepersonal erhältlich und auf der Studiowebseite im Downloadbereich einsehbar.

1.1 Weisungsrecht des Personals

Das Mitglied ist verpflichtet, den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere in Situationen, in denen Gefahren für Leib, Leben oder Eigentum bestehen oder die Interessen anderer Mitglieder beeinträchtigt werden.

Eine Beeinträchtigung liegt insbesondere bei lauter Musik, störendem oder aufdringlichem Verhalten gegenüber anderen Mitgliedern oder dem Personal vor.

2. Mitgliedschaften

2.1 Beginn und Laufzeit

Die Mitgliedschaft beginnt mit dem beim Vertragsabschluss angegebenen Datum. Sofern kein Datum angegeben ist, beginnt sie mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

Die Mitgliedschaft wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestlaufzeit beträgt einen Monat.

Erfolgt der Vertragsabschluss vor dem regulären Beginn am ersten Tag eines Monats (z. B. 01.02. bei Abschluss am 18.01.), wird der Zeitraum bis zum regulären Beginn anteilig berechnet und ist sofort fällig. Die Abbuchung erfolgt per SEPA-Lastschrift.

2.2 Kündigung durch das Mitglied

Die Mitgliedschaft ist von beiden Seiten mit einer Frist von 5 Werktagen zum regulären Beginn der Mitgliedschaft eines jeden Monats kündbar. Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen und kann digital oder schriftlich eingereicht werden. Hinweis: Eine digitale Kündigung via Webseite kann oft schneller bearbeitet werden. Erfolgt keine fristgemäße Kündigung, verlängert sich der Vertrag um jeweils einen Monat. Die Kündigungsfrist beträgt dann für beide Seiten einen (1) Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

2.3 Kündigung durch das Studio

Die Sports2 GmbH ist berechtigt, den Mitgliedsvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

  • Zahlungsverzug trotz Mahnung  
  • erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung  
  • Erschleichung von Leistungen  
  • vorsätzlichen Falschangaben oder Täuschung  
  • Gefährdung anderer Personen oder von Eigentum  

Im Falle einer berechtigten Kündigung durch das Studio erfolgt keine Erstattung bereits gezahlter Beiträge für den laufenden Monat.

2.4 Mitgliedsbeitrag

Der reguläre Mitgliedsbeitrag beträgt 34,95 € inkl. 19 % MwSt.  
Für Schülerverträge beträgt der Beitrag 29,95 € inkl. 19 % MwSt.

Schülerverträge können bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und nur bei Vorlage eines gültigen Schülerausweises abgeschlossen werden.

Bei einer Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes wird der Mitgliedsbeitrag entsprechend angepasst.

Die Abbuchung erfolgt jeweils zum ersten Tag des Monats. Eine Verschiebung des Mitgliedschaftsbeginns auf den 15. eines Monats ist auf schriftliche Anfrage möglich.

2.5 SEPA-Lastschrift

Die kontoinhabende Person erteilt der SPORTS2 GmbH (Gläubiger-Identifikationsnummer: DE75ZZZ00000794213) ein SEPA-Lastschriftmandat.

Sie kann innerhalb von acht Wochen ab Belastungsdatum die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten die mit dem jeweiligen Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Vom Mitglied verschuldete Rücklastschriftgebühren sind vom Mitglied zu erstatten.

Änderungen der Anschrift oder Bankverbindung sind der SPORTS2 GmbH unverzüglich mitzuteilen.

3. Mitgliedskarte und Zutritt

Das Mitglied erhält für die Dauer der Mitgliedschaft eine personalisierte Mitgliedskarte. Diese bleibt Eigentum des Studios.

Ausgenommen hiervon sind Mitglieder, die das Studio über folgende Partnerprogramme nutzen:

  • Hansefit  
  • Urban Sports Club  
  • Qualitrain  
  • Magicline Firmensport  
  • MySports Firmensport  

Die Mitgliedskarte kann spätestens zehn Werktage nach Vertragsabschluss im Studio abgeholt werden.

Der Zutritt zum Studio ist ausschließlich mit gültiger Mitgliedskarte möglich. Beim Betreten und Verlassen des Studios ist ein Check-In bzw. Check-Out am Terminal erforderlich.

Tagesgäste erhalten eine Spindkarte, die beim Verlassen zurückzugeben ist.

3.1 Haftung und Verlust der Karte

Die Mitgliedskarte ist nach Beendigung der Mitgliedschaft unbeschädigt zurückzugeben.

Bei Verlust oder Beschädigung ist das Studio unverzüglich zu informieren.

Für Schäden, die durch missbräuchliche Nutzung der verlorenen Karte durch Dritte entstehen, haftet das Studio nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Das Studio haftet für Schäden an mitgebrachten Gegenständen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

3.2 Ersatzkarte

Eine Mitgliedskarte wird einmalig kostenfrei ausgegeben.

Bei schuldhaftem Verlust oder Beschädigung wird für die Ausstellung einer Ersatzkarte eine Pauschale in Höhe von 3,00 € erhoben. Dem Mitglied bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

3.3 Personengebundenheit

Der Vertrag sowie sämtliche Leistungen sind personengebunden.

Die Weitergabe der Mitgliedskarte oder die Ermöglichung des Zutritts für unbefugte Personen ist untersagt und kann zur außerordentlichen Kündigung führen. Bei Kartenmißbrauch oder Zuwiderhandlungen kann eine Bearbeitungsgebühr bis zu 150,– Euro anfallen und die Karte bleibt bis zum Zahlungseingang gesperrt. Wer unbefugten Personen Zutritt gewährt, riskiert den Entzug der Mitgliedschaft und muss mit einer Anzeige rechnen.

3.4 Foto- und Filmverbot

Das Fotografieren und Filmen unseres Studiobetriebes, insbesondere geschützter Räume und anderer Mitglieder, ist ausnahmslos untersagt.

4. Behördliche Schließung

Im Falle einer behördlich angeordneten Schließung des Studios werden Beitragszahlungen für den Zeitraum der Schließung ausgesetzt. Bereits gezahlte Beiträge werden anteilig verrechnet.

5. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind im separaten Datenschutzformular und unserer Zustimmung zur erweitertem Datenschutz (Videoüberwachung) geregelt. Dieses wird dem Mitglied bei Vertragsabschluss ausgehändigt und ist Bestandteil des Vertrages.

6. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Die Sports2 GmbH ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.